
Preise und Kostenerstattung
Wussten Sie, dass die meisten gesetzlichen Krankenkassen sich anteilig an den Kosten für osteopathische Behandlungen beteiligen? Sie möchten erfahren, in welchem Umfang sich Ihre Kasse beteiligt? Dann lernen Sie hier mehr: Zahlt meine Kasse?
Bitte beachten Sie, dass die meisten gesetzlichen Kassen eine "ärztliche Empfehlung" zur Erstattung verlangen.
Private Krankenkassen beteiligen sich in den meisten Fälle. Checken Sie hierfür einfach Ihren Vertrag darauf, ob Leistungen durch Heilpraktiker übernommen werden.
Die sächsische Landesbeihilfe beteiligt sich ebenfalls an den Kosten.
Rechenbeispiel für Versicherte der AOK Plus
Die AOK Plus bezuschusst im Jahr drei Behandlungen mit bis zu 60€ pro Sitzung. Zusätzlich zur Rechnung benötigen Sie noch eine ärztliche Empfehlung um eine Erstattung zu erhalten.
Behandlungskosten: 115 - Zuschuss: 60
=
Eigenanteil: 55€
Kosten pro Behandlungssitzung
115
Sie bekommen am Ende der Behandlung Ihre Rechnung direkt mit, um diese bei Ihrer Krankenkasse einreichen zu können.
Die Rechnung wird entweder in Bar oder per Karte (Giro, Debit, VISA, Mastercard) beglichen
Die Abrechnung erfolgt nach GebüH (Gebührenordnung der Heilpraktiker)